betreut folgende Zielgruppen:
Hilfs- und pflegebedürftige Senioren
Hilfs- und pflegebedürftige Säuglinge,
Kinder und Jugendliche
Haushaltshilfe nach §38 SGB V
Ebenso sind alle an der Betreuung und in der Pflege beteiligten Personen wie Angehörige, Institutionen, Haus- und Fachärzte und Pflegekassen unsere Ansprechpartner.
Das Ziel von Mi Casa - Dein zu Hause ist es, die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse, Wünsche und Gewohnheiten der uns anvertrauten Kunden zu verstehen und mit diesem Wissen und Handeln eine individuelle Versorgung in der Häuslichkeit zu erhalten. Dabei pflegen wir eine vertrauensvolle Basis in Form der Bezugspflege.
Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen.
Wir unterstützen Sie beim täglichen Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Kämmen, Föhnen, Eincremen und bei den täglichen Verrichtungen im Badezimmer.
Bei Kunden mit der Voraussetzung nach §45b nach SBG XI können diese zusätzlichen Betreuungsleistungen über den zur Verfügung gestellten Betrag von 125€ pro Monat über die Pflegekassen abgerechnet werden.
Wenn Mütter oder Väter mal ausfallen, kann bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach §38 SGB V beantragt werden. Wenn Eltern aufgrund von Krankheit verhindert sind, ihre Kinder (bis zum Alter von 12 Jahren) zu versorgen. Diese Krankenkassenleistung kann bis zu 8 Stunden täglich und bis zu 28 Wochen erbracht werden.
Hierzu beraten wir Sie gerne.
Unser Familienbetreuungsservice bietet Unterstützung für die ganze Familie – wir kümmern uns zuverlässig und liebevoll um Ihren Haushalt und Ihre Kinder. Wir sind während und nach der Schwangerschaft für Sie da. Wir erledigen Ihre Einkäufe, reinigen Ihre Wohnung, waschen Ihre Wäsche und kochen für Sie. Und natürlich achten wir besonders auf die Bedürfnisse Ihrer Kleinen.
Der Umgang mit besonderen Kindern verlangt besondere Betreuung.
Sei es die Betreuung der Hausaufgaben, das Aufräumen der Kinderzimmer sowie die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der besonderen Kinder zu sehen. Hierbei erfolgt oftmals eine finanzielle Unterstützung über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen des pflegebedürftigen Kindes/des Jugendlichen.
Eine Kostenzusage über das Jugendamt kann auch bei uns abgerechnet werden.
Pflegepersonen haben die Pflicht, einen Beratungsbesuch nach 3 oder 6 Monaten nachzuweisen.
Auch hierbei können wir Ihnen helfen.
Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie gerne.
