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Haushaltshilfe über die Krankenkasse

LASSEN SIE SICH BERATEN


Haushaltshilfe nach §38 SGB V


Wenn Mütter oder Väter mal ausfallen, kann bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach §38 SGB V beantragt werden. Wenn Eltern auf Grund von Krankheit verhindert sind ihre Kinder (bis zum Alter von 12 Jahren) zu versorgen. Diese Krankenkassenleistung kann bis zu 8 Stunden täglich und bis zu 28 Wochen erbracht werden.
Hierzu beraten wir Sie gerne



Lassen Sie sich gerne beraten Rufen Sie uns an

Schulbegleiter / Kindergartenbegleiter



Der Umgang mit besonderen Kindern verlangt besondere Betreuung.
Sei es die Betreuung der Hausaufgaben, das Aufräumen der Kinderzimmer sowie die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der besonderen Kinder zu sehen. Hierbei erfolgt oftmals eine finanzielle Unterstützung über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen des pflegebedürftigen Kindes/des Jugendlichen.
Eine Kostenzusage über das Jugendamt kann auch bei uns abgerechnet werden.

Lassen Sie sich gerne beraten Rufen Sie uns an

 Auszeiten für Pflegende Eltern



Wer besondere Kinder hat, braucht besondere Zeiten. Besondere Kinder haben oft Geschwister, die mindestens den gleichen Anspruch haben Zeit mit den Eltern zu verbringen. Wir schaffen mit einer individuellen Beratung Auszeiten.

Zeit für die Geschwisterkinder
Zeit für ein offenes Ohr
Zeit für intensive Beratung
Zeit für alle in der Familie

Lassen Sie sich gerne beraten Rufen Sie uns an
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