Wenn Mütter oder Väter mal ausfallen, kann bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach §38 SGB V beantragt werden. Wenn Eltern aufgrund von Krankheit verhindert sind, ihre Kinder (bis zum Alter von 12 Jahren) zu versorgen. Diese Krankenkassenleistung kann bis zu 8 Stunden täglich und bis zu 28 Wochen erbracht werden.
Hierzu beraten wir Sie gerne